Glossar

Wer kann Geld oder Pflegeleistungen aus der Pflegekasse beantragen?
Jeder, der voraussichtlich sechs Monate wegen Krankheit oder Behinderung bestimmte Tätigkeiten im Alltag (Verrichtungen) nicht alleine bewältigen kann.

Verrichtungen
Gesetzlich genau definierte alltäglichen Handlungen wie Waschen, Kämmen, Essen zubereiten etc.

Wie kann man die Leistungen beantragen?
Schriftlich oder per Telefon, ein Formular wird dann zugeschickt. Ist das Formular ausgefüllt zurückgeschickt, ist der MDK – Medizinische Dienst der Krankenkassen – zuständig.

Wer legt fest, welche Leistungen zugestanden werden.
Der MDK macht einen Hausbesuch und stellt fest, wie viel Hilfe der Antragsteller von der Pflegekasse benötigt.
Dazu wird der die Wohn-, Lebens- und Gesundhetssituation des Antragstellers genau festgehalten.
Können Verrichtungen nicht mehr eigenständig erbracht werden, erhält man dafür Leistungen.

Leistungen
Hier jede Form von Unterstützung aus der Pflegekasse, in der Regel Geld.

Wer Hilfe bei den unten aufgeführten Verrichtungen braucht, kann

  • Geld aus der Pflegekasse bekommen.
  • Waschen, Zahnpflege, Kämmen, Rasieren, Duschen, Baden, Toilettengang
  • Essen (mundgerechte Zubereitung oder Aufnahme der Nahrung)
  • selbständiges Aufstehen und Zu-Bett-Gehen, An- und Auskleiden
  • Gehen, Stehen, Treppensteigen
  • Verlassen und Wiederaufsuchen der Wohnung;
  • Einkaufen, Kochen
  • Reinigen der Wohnung
  • Spülen, Wechseln und Waschen der Wäsche und Kleidung
  • Beheizen der Wohnung.


Wie viel Geld bekommt man?

Die Höhe der Leistungen richtet sich nach der (in Minuten angegebenen) Zeit, für die man täglich Hilfe braucht.

 

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