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Hauswirtschaftliche Versorgung

Säubern der Räumlichkeiten in der Umgebung des Pflegebedürftigen

Zubereitung warmer und kalter Speisen

Waschen, Bügeln und Einräumen der Wäsche

Müllentsorgung

Einkaufen und Besorgungen machen, mit Ihnen gemeinsam oder für Sie

Maßnahmen zur Mobilisierung z.B. gemeinsam Spazieren gehen

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Und wer übernimmt die Kosten?

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine Unterstützung für die Kosten einer Haushaltshilfe von der Pflegekasse erhalten. Die Voraussetzung für die Leistungen ist ein anerkannter Pflegegrad.

Folgende Möglichkeiten gibt es zur finanziellen Unterstüztung:

Pflegegrad 1: Entlastungsbetrag 131 €

Pflegegrad 2-5: Anteil vom Budget der Pflegesachleistungen, Verhinderungspflege

Kein Pflegegrad: Krankenkasse - soweit es der Gesundheitszustand vorübergehend erforderlich macht. Nach § 38 SGB V haben Sie für vier Wochen Anspruch auf eine Haushaltshilfe, wenn Sie beispielsweise wegen einer Krankenhausbehandlung, einer Krankheit oder einer OP den Haushalt nicht mehr eigenständig weiterführen können.

Wir wissen, dass die Zusammensetzung der Kassenleistungen oft undurchsichtig ist. Deswegen melden Sie sich doch ganz unverbindlich bei uns und wir beraten Sie gerne oder erstellen Ihnen ein unverbindliches Angebot.

Kontakt

Sagt dir das Angebot zu? Kontaktiere uns für weitere Infos.

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Kontakt

Kirchliche Sozialstation Balingen

Hindenburgstraße 34

72336 Balingen

Tel: 07433 9058-0

 

Sprechzeiten:

Montag – Freitag: 8- 17 Uhr

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Bei Fragen kontaktieren Sie uns hier

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