
Hauswirtschaftliche Versorgung
Säubern der Räumlichkeiten in der Umgebung des Pflegebedürftigen
Zubereitung warmer und kalter Speisen
Waschen, Bügeln und Einräumen der Wäsche
Müllentsorgung
Einkaufen und Besorgungen machen, mit Ihnen gemeinsam oder für Sie
Maßnahmen zur Mobilisierung z.B. gemeinsam Spazieren gehen

Und wer übernimmt die Kosten?
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eine Unterstützung für die Kosten einer Haushaltshilfe von der Pflegekasse erhalten. Die Voraussetzung für die Leistungen ist ein anerkannter Pflegegrad.
Folgende Möglichkeiten gibt es zur finanziellen Unterstüztung:
Pflegegrad 1: Entlastungsbetrag 131 €
Pflegegrad 2-5: Anteil vom Budget der Pflegesachleistungen, Verhinderungspflege
Kein Pflegegrad: Krankenkasse - soweit es der Gesundheitszustand vorübergehend erforderlich macht. Nach § 38 SGB V haben Sie für vier Wochen Anspruch auf eine Haushaltshilfe, wenn Sie beispielsweise wegen einer Krankenhausbehandlung, einer Krankheit oder einer OP den Haushalt nicht mehr eigenständig weiterführen können.
Wir wissen, dass die Zusammensetzung der Kassenleistungen oft undurchsichtig ist. Deswegen melden Sie sich doch ganz unverbindlich bei uns und wir beraten Sie gerne oder erstellen Ihnen ein unverbindliches Angebot.



