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Beratungseinsatz nach Paragraph 37.3
Für Personen, die in ihrem Zuhause gepflegt werden und Pflegegeld beziehen, besteht ab Pflegegrad 2 die Verpflichtung Beratungseinsätze zur Pflege in Anspruch zu nehmen. Bei Pflegegrad 2 und 3 besteht diese Verpflichtung 2 mal im Jahr, bei Pflegegrad 4 und 5 einmal pro Quartal.
Bei Pflegegrad 1 ist die Beratung freiwillig nutzbar.
Das Beratungsgespräch soll die Qualität in der häuslichen Pflege sichern und die Pflegepersonen unterstützen. Der Ablauf ist folgender:
Hier Termin vereinbaren
Füllen Sie gerne direkt hier unser Formular aus und wir melden uns dann bei Ihnen zwecks Terminverinbarung
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