Beratungseinsatz nach Paragraph 37.3
Für Personen, die in ihrem Zuhause gepflegt werden und Pflegegeld beziehen, besteht ab Pflegegrad 2 die Verpflichtung Beratungseinsätze zur Pflege in Anspruch zu nehmen. Bei Pflegegrad 2 und 3 besteht diese Verpflichtung 2 mal im Jahr, bei Pflegegrad 4 und 5 einmal pro Quartal.
Bei Pflegegrad 1 ist die Beratung freiwillig nutzbar.
Das Beratungsgespräch soll die Qualität in der häuslichen Pflege sichern und die Pflegepersonen unterstützen. Der Ablauf ist folgender:

Erfassung Stammdaten
Der Berater erfasst Ihre Stammdaten und den Zeitpunkt des Besuchs

Pflegesituation
Der Beratung überprüft die Pflege- und Betreuungssituation und schätzt ein, ob die Pflege Zuhause gesichert ist

Maßnahmen
Der Berater kann Maßnahmen anregen und weitere Informationen geben beispielsweise zu Wohnraumanpassungen, zur Beschaffung technischer Hilfsmittel etc.

Formular und Einwilligung
Der Berater füllt während des Einsatzes ein Formular aus, auf dem er die Ergebnisse notiert. Anschließend unterschreiben Sie die Einwilligungserklärung und wir übermitteln die Angaben Ihrer Pflegekasse
Hier Termin vereinbaren
Füllen Sie gerne direkt hier unser Formular aus und wir melden uns dann bei Ihnen zwecks Terminverinbarung