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Beratungseinsatz nach Paragraph 37.3

Für Personen, die in ihrem Zuhause gepflegt werden und Pflegegeld beziehen, besteht ab Pflegegrad 2 die Verpflichtung Beratungseinsätze zur Pflege in Anspruch zu nehmen. Bei Pflegegrad 2 und 3 besteht diese Verpflichtung 2 mal im Jahr, bei Pflegegrad 4 und 5 einmal pro Quartal.  

Bei Pflegegrad 1 ist die Beratung  freiwillig nutzbar. 

Das Beratungsgespräch soll die Qualität in der häuslichen Pflege sichern und die Pflegepersonen unterstützen. Der Ablauf ist folgender: 

Erfassung Stammdaten

Der Berater erfasst Ihre Stammdaten und den Zeitpunkt des Besuchs

Pflegesituation

Der Beratung überprüft die Pflege- und Betreuungssituation und schätzt ein, ob die Pflege Zuhause gesichert ist

Maßnahmen

Der Berater kann Maßnahmen anregen und weitere Informationen geben beispielsweise zu Wohnraumanpassungen, zur Beschaffung technischer Hilfsmittel etc.

Formular und Einwilligung

Der Berater füllt während des Einsatzes ein Formular aus, auf dem er die Ergebnisse notiert. Anschließend unterschreiben Sie die Einwilligungserklärung und wir übermitteln die Angaben Ihrer Pflegekasse

Hier Termin vereinbaren

Füllen Sie gerne direkt hier unser Formular aus und wir melden uns dann bei Ihnen zwecks Terminverinbarung

Kontakt

Kirchliche Sozialstation Balingen

Hindenburgstraße 34

72336 Balingen

Tel: 07433 9058-0

 

Sprechzeiten:

Montag – Freitag: 8- 17 Uhr

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Bei Fragen kontaktieren Sie uns hier

Danke für die Nachricht!

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