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Beratungseinsatz nach Paragraph 37.3

Für Personen, die in ihrem Zuhause gepflegt werden und Pflegegeld beziehen, besteht ab Pflegegrad 2 die Verpflichtung Beratungseinsätze zur Pflege in Anspruch zu nehmen. Bei Pflegegrad 2 und 3 besteht diese Verpflichtung 2 mal im Jahr, bei Pflegegrad 4 und 5 einmal pro Quartal.  

Bei Pflegegrad 1 ist die Beratung  freiwillig nutzbar. 

Das Beratungsgespräch soll die Qualität in der häuslichen Pflege sichern und die Pflegepersonen unterstützen. Der Ablauf ist folgender: 

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Kontakt

Kirchliche Sozialstation Balingen

Hindenburgstraße 34

72336 Balingen

Tel: 07433 9058-0

 

Sprechzeiten:

Montag – Freitag: 8- 17 Uhr

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Bei Fragen kontaktieren Sie uns hier

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